Stressfrei zur nächsten HU
Der anstehende Termin zur Hauptuntersuchung (HU) bereitet vielen Auto- und Motorradbesitzern Kopfzerbrechen. „Wird mein Fahrzeug ohne Beanstandung die Untersuchung bestehen? Werden Mängel festgestellt? Muss ich wiederkommen?“ „Stress vor der Fahrt zur HU muss jedoch nicht sein“, beruhigt Matthias Strixner von TÜV SÜD. Deshalb ist es gut zu wissen, worauf es bei der Fahrzeugprüfung ankommt und was die amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfingenieure und Prüfer ins Augenmerk nehmen. Eine Checkliste mit den häufigsten Fragen zur HU, Prüfbericht, erforderlichen Unterlagen und Terminen minimiert den Stress (https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/hauptuntersuchung/checklisten-fuer-die-hauptuntersuchung/hu-checkliste-pkw). „Von einem pauschalen Auftrag, das Fahrzeug für die HU fertig zu machen“, rät der Fachmann ab: „Das kann für manche Werkstatt ein Freibrief sein und unnötig Geld kosten.“
Der Schwerpunkt der Prüfer gilt der Verkehrssicherheit, nicht der Betriebssicherheit“, räumt Strixner mit einem häufigen Missverständnis auf. Im Klartext: Wirbt beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler mit einer frischen HU, muss deshalb das Fahrzeug noch lange nicht in einem tadellosen Zustand sein.
Bei der Fahrzeugprüfung werden die gesamte Beleuchtung, Räder und Bereifung, Checks auf Korrosion und Durchrostungen sowie die Flüssigkeitsstände und Dichtheit der Aggregate in Augenschein genommen. Hinzu kommen die Kontrollen von Lenkung und Lenkspiel, Bremsen, aber auch Rückspiegel, Kennzeichen, Sicherheitsgurte oder die Hupe. Elektronische Einrichtungen, wie z. B. Fahrassistenzsysteme werden u. a. über die elektronische Fahrzeugschnittstelle geprüft.
Eingeführt wurde die Hauptuntersuchung in Deutschland im Dezember 1951 für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Nach und nach etablierten sich ähnliche Regelungen auch in anderen Staaten. Seit Mai 2009 regelt eine entsprechende Richtlinie (2009/40/EG) für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Durchführung regelmäßiger Kontrollen der Kraftfahrzeugsicherheit sowie der Motoremissionen. „Im Laufe der Jahre und parallel zur technischen Entwicklung wurden die Prüfkataloge immer wieder angepasst“, erläutert der TÜV SÜD-Experte. So wurde beispielsweise vor dem Hintergrund des Dieselskandals vor sechs Jahren die Abgasmessung am Auspuffendrohr wieder eingeführt.
Vorgelegt werden muss zu einer HU die Zulassungsbescheinigung Teil 1 – ehedem Fahrzeugschein – im Original. Bei einer Nachuntersuchung darüber hinaus der Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung sowie eventuell die Prüfzeugnisse (z. B. ABE) oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie beispielsweise Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehörlenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Zudem räumt der TÜV SÜD-Fachmann mit einem noch immer existierenden Irrtum auf: „Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.“ Wird etwa bei einem PKW der Prüftermin um mehr als acht Monate überzogen, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Allerdings, beruhigt Strixner, „bei der Hauptuntersuchung wird eine Überziehung nicht bestraft, das ist Sache der Kontrollbehörden, wie etwa Polizei oder dem Ordnungsamt.“ Wird die Hauptuntersuchung allerdings mehr als zwei Monate nach dem vorgesehenen Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um 20 Prozent.